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Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG)  ist eine juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegten Gesellschaftskapital, das in Teilsummen (Aktien) aufgeteilt ist. Anders als bei einer Personengesellschaft (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) ist die Grundlage nicht ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern, sondern die Statuten. Ferner haften die Aktionäre einer Aktiengesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen.

Die wesentlichen Eigenschaften der AG sind:

Rechtsgrundlagen 

·        Schweizerisches Obligationenrecht (OR) art. 620 – 763) 

Zweck
·        Handels-, Fabrikations
-        oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe  

Rechtsnatur  

·        Juristische Person, Körperschaft

Firmenname  

·        Freie Namenswahl mit Zusatzbezeichnung AG oder Aktiengesellschaft  

Entstehungserfordernisse 

·        Öffentliche Beurkundung der Gründung, Erlass der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates
         und der Revisionsstelle, Eintrag ins Handelsregister  

Wirtschaftliche Berechtigung   
   
·        Aktionäre

Gründer 

·        Mindestens 1 natürliche oder juristische Person

Organe 

·        Generalsversammlung, Verwaltungsrat*, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem:
         ordentliche
·        Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision  
         *Seit dem 1. Januar 2008 gelten für den Verwaltungsrat weder Nationalitäts-noch 
         Wohnsitzerfordernisse.  

Geschäftsführung
 

·        Durch Verwaltungsrat gesamthaft
·        Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren Verwaltungsratsmitglieder oder an Dritte ·        übertragen werden, wobei diese Möglichkeiten in den Statuten und im  
-        Organisationsreglement
·        ausdrückliche vorgesehen sein müssen.
·        Kein Nationalitätserfordernis  

Vertretung
 
·        Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft
-        (Verwaltungsrat oder Direktor mit Einzelunterschrift)
·        muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Kein Nationalitätserfordernis   

 Haftung 

 ·        Gesellschaftsvermögen  

Mindestkapital
 
 ·        CHF 100 000, wovon mindestens 20% des Aktie Nennwertes,bzw. mindestens CHF 50 000
 ·        einbezahlt sein müssen 

Vorteile + 

+ Beschränkte Haftung
+ Einfache Übertragung der Anteile
+ Weitgehende Anonymität der Investoren  
 
Nachteile – 

- Mindestkapital
- Doppelbesteuerung (Ertrag bei der AG, Dividenden und Aktien beim Aktionär)


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person und stellt eine Mischform zwischen einer personen- und einer kapitalbezogenen Gesellschaft dar. Das Stammkapital (Gesellschaftskapital)  ist im Voraus festgelegt und in Stammeinlagen aufgeteilt, die von den Gründungsmitgliedern übernommen werden. Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital begrenzt. Die Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht auf Geschäftsführung und Vertretung. Die personenbezogene Beschaffenheit der GmbH widerspiegelt sich unter anderem im zwingenden Handelsregistereintrag der Gesellschafter


Rechtsgrundlagen

·        Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 772 – 827  

Zweck  

·        Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe  

Rechtsnatur  

·        Juristische Person, Körperschaft

Firmenname

·        Freie Namenswahl mit Zusatzbezeichnung GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter
         Haftung  

Entstehungserfordernisse


·        Öffentliche Beurkundung der Gründung, Erlass der Statuten, Bestimmung der
         Geschäftsführung und Revisionsstelle, Eintrag ins Handelsregister 

Wirtschaftliche Berechtigung

·        Gesellschafter   Gründer
·        Mindestens 1 natürliche oder juristische Person  

Organe


·        Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem:
         ordentliche Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision 

Geschäftsführung

·        Durch Gesellschafter gesamthaft
·        Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter oder einem Dritten übertragen werden,
         wobei die Möglichkeit der Wahl von Drittpersonen statuarisch ausdrücklich vorgesehen sein
         muss.
·        Kein Nationalitätserfordernis 

Vertretung

·        Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Geschäftsführer oder Direktor mit
         Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben.
·        Kein Nationalitätserfordernis

Haftung

·        Gesellschaftsvermögen    

Mindestkapital


·        CHF 20 000, das Kapital muss voll einbezahlt sein

Vorteile + 

+ Beschränkte Haftung
+ Geringes Mindestkapital
+ Revisionsstelle allenfalls fakultativ  

Nachteile –


-Doppelbesteuerung (Gewinn bei der GmbH, Gewinnausschüttung beim Gesellschafter)