Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegten Gesellschaftskapital, das in Teilsummen (Aktien) aufgeteilt ist. Anders als bei einer Personengesellschaft (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) ist die Grundlage nicht ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern, sondern die Statuten. Ferner haften die Aktionäre einer Aktiengesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen.
Die wesentlichen Eigenschaften der AG sind:
Rechtsgrundlagen
· Schweizerisches Obligationenrecht (OR) art. 620 – 763)
Zweck
· Handels-, Fabrikations
- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
Rechtsnatur
· Juristische Person, Körperschaft
Firmenname
· Freie Namenswahl mit Zusatzbezeichnung AG oder Aktiengesellschaft
Entstehungserfordernisse
· Öffentliche Beurkundung der Gründung, Erlass der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates
und der Revisionsstelle, Eintrag ins Handelsregister
Wirtschaftliche Berechtigung
· Aktionäre
Gründer
· Mindestens 1 natürliche oder juristische Person
Organe
· Generalsversammlung, Verwaltungsrat*, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem:
ordentliche
· Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision
*Seit dem 1. Januar 2008 gelten für den Verwaltungsrat weder Nationalitäts-noch
Wohnsitzerfordernisse.
Geschäftsführung
· Durch Verwaltungsrat gesamthaft
· Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren Verwaltungsratsmitglieder oder an Dritte · übertragen werden, wobei diese Möglichkeiten in den Statuten und im
- Organisationsreglement
· ausdrückliche vorgesehen sein müssen.
· Kein Nationalitätserfordernis
Vertretung
· Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft
- (Verwaltungsrat oder Direktor mit Einzelunterschrift)
· muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Kein Nationalitätserfordernis
Haftung
· Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital
· CHF 100 000, wovon mindestens 20% des Aktie Nennwertes,bzw. mindestens CHF 50 000
· einbezahlt sein müssen
Vorteile +
+ Beschränkte Haftung
+ Einfache Übertragung der Anteile
+ Weitgehende Anonymität der Investoren
Nachteile –
- Mindestkapital
- Doppelbesteuerung (Ertrag bei der AG, Dividenden und Aktien beim Aktionär)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person und stellt eine Mischform zwischen einer personen- und einer kapitalbezogenen Gesellschaft dar. Das Stammkapital (Gesellschaftskapital) ist im Voraus festgelegt und in Stammeinlagen aufgeteilt, die von den Gründungsmitgliedern übernommen werden. Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital begrenzt. Die Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht auf Geschäftsführung und Vertretung. Die personenbezogene Beschaffenheit der GmbH widerspiegelt sich unter anderem im zwingenden Handelsregistereintrag der Gesellschafter
Rechtsgrundlagen
· Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 772 – 827
Zweck
· Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
Rechtsnatur
· Juristische Person, Körperschaft
Firmenname
· Freie Namenswahl mit Zusatzbezeichnung GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Entstehungserfordernisse
· Öffentliche Beurkundung der Gründung, Erlass der Statuten, Bestimmung der
Geschäftsführung und Revisionsstelle, Eintrag ins Handelsregister
Wirtschaftliche Berechtigung
· Gesellschafter Gründer
· Mindestens 1 natürliche oder juristische Person
Organe
· Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle gemäss Dreistufensystem:
ordentliche Revision, eingeschränkte Revision oder keine Revision
Geschäftsführung
· Durch Gesellschafter gesamthaft
· Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter oder einem Dritten übertragen werden,
wobei die Möglichkeit der Wahl von Drittpersonen statuarisch ausdrücklich vorgesehen sein
muss.
· Kein Nationalitätserfordernis
Vertretung
· Mindestens 1 Vertreter der Gesellschaft (Geschäftsführer oder Direktor mit
Einzelunterschrift) muss Wohnsitz in der Schweiz haben.
· Kein Nationalitätserfordernis
Haftung
· Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital
· CHF 20 000, das Kapital muss voll einbezahlt sein
Vorteile +
+ Beschränkte Haftung
+ Geringes Mindestkapital
+ Revisionsstelle allenfalls fakultativ
Nachteile –
-Doppelbesteuerung (Gewinn bei der GmbH, Gewinnausschüttung beim Gesellschafter)